Wie verhalte ich mich bei einem Sterbefall?
Sollten Sie bei einem Sterbefall ein Bestattungsunternehmen beauftragen, müssen Sie sich nicht um die amtlichen Dinge in Zusammenhang mit der Beurkundung und der Beisetzung kümmern, denn das erledigt der Bestatter für Sie. Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen beauftragen wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.
Benötigte Unterlagen für die Anzeige durch Angehörige
Sollten Sie selbst einen Sterbefall bei dem Standesamt anzeigen wollen, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Leichenschauschein
- Eventuelle Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde des Verstorbenen oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch)
- War der Verstorbene verwitwet, dann Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehegatten oder Heiratsurkunde mit Sterbevermerk
- War der Verstorbene geschieden, dann Scheidungsurteil des Verstorbenen
- Hatte der Verstorbene ein Stammbuch, so kann dieses auch vorgelegt werden
Der Anzeigende des Sterbefalles muss sich beim Standesbeamten ausweisen können. Achtung: Das zuständige Standesamt für den Sterbeeintrag ist das Standesamt des Sterbeortes (z.B. Sterbeort Klinikum Hanau = Standesamt Hanau, in Neuberg verstorben = Standesamt Neuberg).
Sterbefall und Ortsgericht
Etwa zwei bis drei Wochen nach dem Sterbetag werden die nächsten Angehörigen schriftlich gebeten, sich mit dem hiesigen Ortsgericht in Verbindung zu setzen, um vermögens- und erbrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen zu klären. Mit einem Fragebogen stellt das Ortsgericht die Familien- und Vermögensverhältnisse von Verstorbenen fest. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:
- Name und Stand des Verstorbenen
- letzter Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
- Zeitpunkt und Ort der Geburt und des Todes
- Familienstand zum Zeitpunkt des Todes
- gesetzliche Erben
- Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen (Testament o. ä.)
- allgemeine Vermögensverhältnisse, insbesondere Grundbesitz
- evtl. eheliche Güterrechtsverhältnisse
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen die betroffenen Hinterbliebenen persönlich das Ortsgericht aufsuchen. Dies können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung aber auch nach telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Ingrid Voss, (06183) 801-24. Bei Ihrem Besuch bringen Sie bitte das Stammbuch der/des Verstorbenen mit.

