Grabarten auf den Neuberger Friedhöfen

Von der Gemeinde werden auf den Friedhöfen folgende Grabarten angeboten:

  • Ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten (mit und ohne besonderer Gestaltung)
    Wahlgrabstätten sind Kaufgräber. Hier kann eine spätere Urnenbeisetzung je Grabstelle erfolgen.
  • Reihengrabstätten
    sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts sowie eine Beilegung von Aschenurnen ist nicht möglich.
  • Urnenwahlgrabstätten
    Hier können 2 Urnen bestattet werden. Die Nutzungsberechtigen können beim erstmaligen Erwerb des Nutzungsrechts auch ein Bestattungsrecht für max. 4 Urnen festlegen. Für die Erweiterung des Nutzungsrechts ist eine zusätzliche Gebühr fällig.
  • Urnenkammern
    werden auf dem Friedhof Ravolzhausen angeboten und dienen der Aufnahme von 2 Urnen.

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Ihr Ansprechpartner

Ingrid Voß
Zimmer 11
Telefon: (06183) 801-24
Fax: (06183) 801-81
E-Mail: i.voss@neuberg.eu

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Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu