Beurkundung einer Geburt
Wurde Ihr Baby in einem Krankenhaus zur Welt gebracht, dann wird die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes, also am Standort des Krankenhauses, beurkundet.
Dieses Geburtsstandesamt wird die Geburt dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes mitteilen, wo Ihr Kind dann automatisch angemeldet wird.
Um die Geburt ihres Kindes reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus noch weitere Unterlagen von Ihnen, die ja nach Einzelfall abweichen können. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

