An- und Abmeldung in Neuberg

Bei einem Wohnungswechsel sind sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt innerhalb von einer Woche für die neue Wohnung anzumelden.

An- und Abmeldungen sind kostenfrei. In den meisten Fällen ist ein persönliches Erscheinen (ggf. nur eines Familienmitgliedes) erforderlich.

Anmeldung: Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Neuberg um

Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Wohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis bzw. Kinderausweis mit.

Anmeldung: Sie ziehen aus einer Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Neuberg

Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Wohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis und, falls vorhanden, Reisepass bzw. Kinderausweise oder Geburtsurkunden der Kinder mit.

Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte auch die Heiratsurkunde mit (haben Sie im Ausland geheiratet, bringen Sie bitte eine internationale Heiratsurkunde oder die Originalurkunde mit Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers mit). Sind Sie geschieden, ist es ratsam, auch das Scheidungsurteil vorzulegen.

Anmeldung: Sie ziehen aus dem Ausland nach Neuberg

Hier gelten grundsätzlich die gleichen Punkte wie bei einem Zuzug von innerhalb Deutschlands, halten Sie jedoch Ihre bitte letzte inländische Anschrift für uns bereit!

Ihr Fahrzeug zieht auch um!

Wenn Sie umziehen, ändert sich auch der Standort Ihres Fahrzeuges. Somit müssen Sie auch die Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein ändern lassen. Dies geschieht üblicherweise bei der zuständigen Führerscheinstelle in Hanau. Besitzen Sie jedoch ein Kennzeichen aus dem Raum Hanau (HU) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (MKK oder HU) und wird Ihr Fahrzeug nur privat genutzt (keine Firmenfahrzeuge!), können Sie Ihren Fahrzeugschein auch bei uns im Einwohnermeldeamt ändern lassen. Änderungen bei einem Umzug aus der Stadt Hanau in den Kreis dürfen wir jedoch zur Zeit nicht vornehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zulassungsstelle Hanau. Näheres hierzu unter Kfz-Schein-Änderungen.

Und ihr Hund zieht auch um!

Besitzen Sie einen Hund, sollten Sie diesen natürlich auch hier anmelden. Dies können Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung in Einwohnermeldeamt erledigen oder in unserem Steueramt. (Mehr hierzu auch unter Hundesteuer). Bringen Sie nach Möglichkeit bitte die Unterlagen Ihres Hundes mit, vor allem, falls eine Tätowierung oder Chipnummer vorhanden ist.

Hunde, die der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003" unterliegen, müssen zusätzlich über unser Ordnungsamt angemeldet werden!

Abmeldung

Sie ziehen in eine Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands um

Dann müssen Sie sich bei uns nicht abmelden. Die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde genügt, eine Rückmeldung an uns erfolgt automatisch.

Abmeldung: Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Neuberg auf

Bei Umzug und Anmeldung in einer neuen Wohnsitzgemeinde geben Sie bitte einfach an, dass der bisherige Nebenwohnsitz in Neuberg nicht beibehalten werden soll. Eine Meldung an uns erfolgt dann automatisch.

Geschieht die Abmeldung der Nebenwohnung in Neuberg nicht im Rahmen einer Neuanmeldung in einer anderen Stadt/Gemeinde, dann muss die Nebenwohnung hier direkt abgemeldet werden. Das kann durchaus auch schriftlich oder per Email geschehen.

Abmeldung: Sie ziehen ins Ausland

In diesem Fall ist eine Abmeldung beim hiesigen Meldeamt unbedingt erforderlich.

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung
    Abmeldung einer einzigen Wohnung oder Hauptwohnung oder Nebenwohnung, nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Nebenwohnung
 

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Seniorenbeirat

Ausführliche Infos zur Arbeit des Neuberger Seniorenbeirats finden Sie auf den Seiten des "Sozialnetz Hessen".
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Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu