Kinderreisepass

Der maschinenlesbare Kinderreisepass wird direkt bei Ihrer Pass-Stelle ausgestellt und Sie können ihn sofort mitnehmen, falls alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung eines maschinenlesbaren Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • 1 neues biometrisches Passbild (das Foto sollte nicht älter als 6 Monate und von einem fachkundigen Fotografen aufgenommen sein)
  • bitte den alten Kinderreisepass, falls vorhanden, oder die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen vorlegen
  • persönliches Erscheinen ist ab dem 10. Lebensjahrerforderlich, da eine Unterschrift vom Kind geleistet werden muss. Natürlich kann das Kind auch schon ab Schulalter seinen Kinderreisepass unterschreiben, wenn es das möchte
  • Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Bei Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht ist bitte der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen

Gebühren und Gültigkeitsdauer

Der Kinderreisepass kostet bei Beantragung 13,00 Euro und ist gültig für 6 Jahre, jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr! Danach wird, je nach Ermessen der Eltern oder Notwendigkeit, ein ePass oder ein Personalausweis ausgestellt. Die alte Ausführung der Kinderausweise (grünes, dreiseitiges Dokument) kann nicht mehr verlängert werden!

Wichtige Hinweise

In bestimmten Ländern wird auch für Kinder ein eigener EU-Reisepass (ePass) für das Kind verlangt, wie z. B. in Thailand und vor allem in den USA.

Bitte erfragen Sie unbedingt vor Beantragung bei Ihren Reisebüro, bei uns oder über die Website des Auswärtigen Amtes, ob der Kinderreisepass zur Einreise in das jeweilige Land auch zugelassen ist!

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

 

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Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
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