Elterngeld

Anspruch auf Bundeselterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat;
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt;
  • dieses Kind selbst erzieht oder betreut;
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Weitere bzw. abweichende Anspruchsvoraussetzungen werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. 

Beantragung von Bundeselterngeld

Anträge sind im Einwohnermeldeamt erhältlich. Diese müssen weitergeleitet werden an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Fulda, Washingtonallee 2, 36041 Fulda.

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

 

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Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu