Elterngeld
Anspruch auf Bundeselterngeld hat, wer
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat;
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt;
- dieses Kind selbst erzieht oder betreut;
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Weitere bzw. abweichende Anspruchsvoraussetzungen werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Beantragung von Bundeselterngeld
Anträge sind im Einwohnermeldeamt erhältlich. Diese müssen weitergeleitet werden an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Fulda, Washingtonallee 2, 36041 Fulda.

