Zahlungsverkehr
Bei der Gemeindekasse Neuberg werden generell keine Barzahlungen vorgenommen. Zahlungen werden über folgende Bankkonten abgewickelt:
- VR Bank Main-Kinzig Büdingen e. G., BLZ (506 616 39) Kto.-Nr. 2207044
- Sparkasse Hanau, BLZ (506 500 23), Kto.-Nr. 24000309
Zahlungen an die Gemeindekasse
Wenn Sie Zahlungen an die Gemeindekasse Neuberg zu leisten haben, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung das Kassenzeichen an. Wünschen Sie eine gezielte Verbuchung, so vermerken Sie es auf dem Überweisungsbeleg.
Rückzahlungen
Alle Vereinbarungen über Rückzahlungen, Umbuchungen oder Verrechnungen müssen schriftlich unter Angabe der Kassenzeichen erfolgen, da hier eine Unterschrift zwingend notwendig ist. Ein entsprechendes Formular zum downloaden erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Rückseiten der Steuerbescheide.
Beispiel: Übergabe Grundbesitz von Eltern an Kinder
Guthaben auf dem Grundsteuerkonto der Eltern soll umgebucht werden auf die Nachforderung im Grundsteuerkonto der Kinder. Hier benötigen wir eine Umbuchungsgenehmigung. Ein entsprechendes Formular zum downloaden erhalten Sie hier.
Einzugsermächtigung
Eine immer fristgerechte Zahlung der Steuern, Abgaben und Gebühren können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Das entsprechende Formular zum downloaden finden Sie hier. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch oder per Email nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung. Bei der Einzugsermächtigung haben Sie ein Widerspruchsrecht innerhalb sechs Wochen.

