Wohngeld

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Wohngeldanspruch

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von den folgenden drei Faktoren ab: 1.) von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, 2.) von der Höhe des Gesamteinkommens und 3.) von der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und wenn Sie die entsprechenden Vorraussetzungen nachweisen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde beim Fachbereich II, Soziale Dienste. Der Antrag mit all seinen Unterlagen muss an die Wohngeldstelle des Main-Kinzig-Kreises weitergeleitet werden.

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Ihr Ansprechpartner

Stefan Köhler
Zimmer 03
Telefon: (06183) 801-20
Fax: (06183) 801-81
E-Mail: s.koehler@neuberg.eu

 

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Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
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