Verlust neuer Personalausweis

Ausweis weg? 0180-1-33 33 33

Ihr Ausweis ist Ihnen abhandengekommen? Kein Problem, hier erfahren Sie, was Sie jetzt tun müssen..

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.

  • Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz).
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
  • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.

Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.

Sie können die Sperrung auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgeramt veranlassen:

  • Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
  • Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

Sperren der Unterschriftsfunktion

Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

 

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