Schätzungen
Das Ortsgericht Neuberg ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, Wertschätzungen von Immobilien und Grundstücken durchzuführen.
Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Neuberg liegen. Hierzu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen.
Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie oder des Grundstücks.
Benötigte Unterlagen
Benötigt wird ein formloser Antrag auf Schätzung.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Schätzwertes.

