Schätzungen

Das Ortsgericht Neuberg ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, Wertschätzungen von Immobilien und Grundstücken durchzuführen.

Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Neuberg liegen. Hierzu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen.

Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie oder des Grundstücks.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird ein formloser Antrag auf Schätzung.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Schätzwertes.

« Zurück zur Übersicht

Ihr Ansprechpartner

Ingrid Voß
Zimmer 11
Telefon: (06183) 801-24
Fax: (06183) 801-81
E-Mail: i.voss@neuberg.eu

 

Suche

 

Werden Sie Interviewer beim Zensus 2011!
» Zur Website

Hessen-Finder

Hessenweit Auskünfte und Informationen zu Lebenssituationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw.
» Zur Website

Seniorenbeirat

Ausführliche Infos zur Arbeit des Neuberger Seniorenbeirats finden Sie auf den Seiten des "Sozialnetz Hessen".
» Zur Website

 
 

Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu