Personalausweis
Ein Personalausweis wird üblicherweise ausgestellt ab dem 16. Lebensjahr und kann dann vom Jugendlichen alleine beantragt werden.
Durch die veränderten Bestimmungen im Bereich der Kinderausweise, die nunmehr nur noch bis zum 12. Lebensjahr gelten, ist es jedoch denkbar, dass ein Personalausweis schon zu diesem Zeitpunkt beantragt werden muss. In diesem Fall muss die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen geleistet werden.
Die Fertigstellung des Bundespersonalausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, also rechtzeitig die neuen Papiere beantragen!
Benötigte Unterlagen
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- 1 neues biometrisches Passbild (sollte nicht älter als 6 Monate und muss biometrisch sein)
- bitte den alten Personalausweis vorlegen, falls vorhanden
- evtl. Ihre Geburtsurkunde
- persönliches Erscheinen ist erforderlich, da eine Unterschrift geleistet werden muss
Gebühren
- Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 €
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten
der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe
oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei - Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion: 6,00 €
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): 6,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
Bedingt durch die Verfahrensumstellung auf den neuen Bundespersonalausweis, möchten wir die Bürger darauf aufmerksam machen, dass es zu erheblich längeren Wartezeiten kommen kann.
Lesen Sie zum neuen Personalausweis auch die Informationen unter Aktuelles "Der neue Personalausweis ist da!"

