EU-Führerschein
Sie möchten den neuen EU-Führerschein?
Die Gemeinde Neuberg hat sich bereit erklärt, als Anlaufstelle für Neuberger Bürger zu dienen, die Ihren „alten" Führerschein in den neuen EU-Führerschein umtauschen möchten. Dies gilt für alle Führerscheinklassen, außer Fahrgastbeförderung! Diese muss nach wie vor bei der Führerscheinstelle in Hanau beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Zum Umtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie folgendes:
- Ihren alten Führerschein;
- Personalausweis;
- ein biometrisches Passfoto;
- nur bei Führerschein Klasse 2: eventuell ein ärztliches und augenärztliches Attest, s. im Folgenden unter "Besonderheiten";
- die Gebühr beträgt 24,00 Euro und ist bei Beantragung fällig.
Besonderheiten für LKW-Fahrer (Klasse 2 und neue Klasse CE)
Folgend ein Auszug aus einer Mitteilung der Führerscheinstelle (Stand dieser Information: 1999):
[...] Am 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnisverordnung mit einer Vielzahl neuer Regelungen in Kraft. Für Inhaber der bisherigen Fahrerlaubnisklasse 2 und Personen, die mit der bisherigen Fahrerlaubnisklasse 3 Zugkombinationen führen wollen, die unter die neue Klasse CE fallen und das 50. Lebensjahr [...] vollendet haben, erlischt die Berechtigung, entsprechende Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Unter die Fahrerlaubnis der Klasse CE fallen folgende Zugkombinationen, die bisher mit Fahrerlaubnisklasse 3 geführt werden konnten:
- Zugfahrzeug bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und einachsiger Anhänger mit einem zGG des Zuges von mehr als 12 t.
- Zugfahrzeug mit 7,5 t zGG und einachsiger Anhänger, wenn das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt.
Wer über o.g. Fristen hinaus weiterhin diese Fahrzeuge/Kombinationen führen will, muss seine Fahrerlaubnis rechtzeitig (3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit) umtauschen. Er erhält einen neuen Scheckkarten-Führerschein mit den neuen FE-Klassen. Bei diesem Umtausch der Fahrerlaubnis wird jeweils eine mustergebundene ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. Anmerkung: Beide Untersuchungen sind kostenpflichtig. Anträge hierfür gibt es bei den entsprechenden Ärzten oder zum Download auf der Website des Main-Kinzig-Kreises.
Bei Umstellung der unbeschränkten "alten" Klasse 3 werden ohne ärztliche Gutachten grundsätzlich folgende Klassen zugeteilt:
- Klasse 3, erteilt vor dem 01.12.1954 = A, A1, B, BE, C1, C1E, M, L
- Klasse 3, erteilt vor dem 01.04.1980 = A1, B, BE, C1, C1E, M, L
- Klasse 3, erteilt nach dem 31.03.1980 = B, BE, C1, C1E, M, L
Achtung
Alle Fahrerlaubnisinhaber, die Ihren alten Führerschein unter Beibehaltung der Führerscheinklasse 2 eintauschen und bereits älter als 50 Jahre sind oder die Klasse CE verlängern möchten, müssen sich bitte zur Beantragung ihres Scheckkarten-Führerscheins an die Führerscheinstelle im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle, Dörnigheimer Straße 1 in Hanau wenden. Die Gemeindeverwaltung Neuberg darf in diesen Fällen die Führerscheinanträge nicht mehr bearbeiten.

