Beglaubigungen von Unterschriften
Der Ortsgerichtsvorsteher ist für die Beglaubigung von Unterschriften sowie von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (Verträge u. ä.) zuständig. Persönliches Erscheinen ist notwendig, da eine Unterschrift geleistet werden muss.
Benötigte Unterlagen
Benötigt wird die entsprechende Vorlage, auf der die Unterschrift beglaubigt wird und der Bundespersonalausweis.
Gebühren
Je beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

