Beglaubigungen von Unterschriften

Der Ortsgerichtsvorsteher ist für die Beglaubigung von Unterschriften sowie von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (Verträge u. ä.) zuständig. Persönliches Erscheinen ist notwendig, da eine Unterschrift geleistet werden muss.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird die entsprechende Vorlage, auf der die Unterschrift beglaubigt wird und der Bundespersonalausweis. 

Gebühren

Je beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

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Ihr Ansprechpartner

Petra Scholz
Zimmer 12
Telefon: (06183) 801-33
Fax: (06183) 801-81
E-Mail: p.scholz@neuberg.eu

 

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Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu