Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld wird im Sozialgesetzbuch II und XII (SGB II/SGB XII) geregelt. Es umfasst die Sicherung des Lebensunterhaltes, der Krankenhilfe sowie der Hilfe zur Pflege.
Antragsstellung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Sozialverwaltung gibt entsprechende Antragsformulare aus und nimmt sie zur Weiterleitung an das Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse (z.B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Bescheid über das Arbeitslosengeld I, Kontoauszüge etc.)
- Nachweis über die monatlichen Belastungen (z.B. Miete, Heizung, Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)

