Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Wenn Sie sich entschlossen haben, die Lebenspartnerschaft zu begründen, müssen Sie sich an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes wenden. Haben Sie keinen gemeinsamen Wohnsitz, dann wahlweise eines der Wohnsitzstandesämter der beiden Partner. Die Lebenspartnerschaft kann dann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Begründung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Lebenspartnerschaft anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Unterlagen in Einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb informieren Sie sich bitte vorab telefonisch oder persönlich bei Ihrem Standesamt, welche Nachweise in Ihrem besonderen Fall vorzulegen sind. Bei diesem ersten Gespräch können Sie bereits einen Termin für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft vereinbaren. Zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft sind dann die vollständigen Unterlagen mitzubringen.

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Ihr Ansprechpartner

Daniela Hügel
Zimmer 01
Telefon: (06183) 801-10
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: d.huegel@neuberg.eu

 

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In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
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