Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis beantragen zu können müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet und in Neuberg Ihren Hauptwohnsitz haben. Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden. Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis vor.

Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart „N")

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt. Zur Antragsstellung sind keine besonderen Unterlagen notwendig, die Bearbeitungsgebühr ist jedoch sofort zu entrichten.

Führungszeugnis für eine Behörde (Belegart „O")

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt die genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) sowie der Verwendungszweck anzugeben. Die Bearbeitungsgebühr ist sofort zu entrichten.

Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnis

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 Euro und ist bei Beantragung zu entrichten.

 

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

 

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Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu