Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sogenannten Real-, Objekt-, oder Sachsteuern. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird aufgrund des Steuermeßbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der Gemeinde zu bestimmen ist. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt in Neuberg seit 01.01.2012 360 Prozent.

Die Besteuerung beruht auf dem Gewerbesteuergesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.Oktober 2002 (BGBI Teil I S. 4167), zuletzt geändert durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBI Teil I S. 1912) mit den dazu ergangenen Änderungen und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI Teil I S. 4180), auch zuletzt geändert durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008.

« Zurück zur Übersicht

Ihr Ansprechpartner

Vanessa Weber
Zimmer 22
Telefon: (06183) 801-16
Fax: (06183) 801-82
E-Mail: v.weber@neuberg.eu

 

Suche

 

Werden Sie Interviewer beim Zensus 2011!
» Zur Website

Hessen-Finder

Hessenweit Auskünfte und Informationen zu Lebenssituationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw.
» Zur Website

Seniorenbeirat

Ausführliche Infos zur Arbeit des Neuberger Seniorenbeirats finden Sie auf den Seiten des "Sozialnetz Hessen".
» Zur Website

 
 

Gemeindeverwaltung Neuberg
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu