Aufenthalts- und Meldebescheinigung

Bei Ihrem Einwohnermeldeamt können Sie verschiedene Arten von Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigungen beantragen. Die Bescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen und werden hier sofort ausgestellt. Die Gebühr für alle genannten Bescheinigungen beträgt 8,00 Euro. Bescheinigungen zu Rentenzwecken oder zur Vorlage beim Sozialamt sind gebührenfrei. Je nach Lebenssituation erhalten Sie beispielsweise:

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde

Wird benötigt unter anderem

  • zur Zulassung eines Kfz, wenn Sie keinen Personalausweis besitzen,
  • zur Vorlage beim Arbeitsamt,
  • zur Vorlage beim Sozialamt und
  • für Rentenangelegenheiten.

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt

Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Vertretung (Konsulat)

Wird benötigt unter anderem, wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind und bei Ihrem Konsulat einen neuen Pass beantragen möchten.

Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren

Diese Bescheinigung wird einem Elternteil ausgestellt, dessen Kind hier in Neuberg gemeldet ist, der Elternteil selbst jedoch nicht. Sie gilt für die Dauer von 3 Jahren als Nachweis über die Existenz des Kindes und als Grundlage für den Eintrag des Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte des Elternteils, der an einem anderen Ort lebt.

Lebensbescheinigung

Wird benötigt unter anderem für Rententräger oder Versicherungsgesellschaften im Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch existiert.

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Ihr Ansprechpartner

Andrea Oppermann
Zimmer 02
Telefon: (06183) 801-34
Fax: (06183) 801-83
E-Mail: a.oppermann@neuberg.eu

 

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In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
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