Wahlscheinantrag per Internet

Anlässlich der Volksabstimmung und Kommunalwahlen am 27. März 2011 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, in der Zeit von 14. Februar bis einschließlich 23. März 2011 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuberg eingetragen sein. Über die Eintragung wurden Sie mit der Zusendung einer entsprechenden Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Angaben benötigen Sie für die Antragstellung.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass für die Wahlen am 27. März 2011 die Wahlbenachrichtigungen nicht im herkömmlichen Kartenformat erfolgen sondern mit einem Anschreiben im Format DIN A4. Der Wahlbenachrichtigung ist eine Informationsbroschüre zur gleichzeitig stattfindenden Volksabstimmung beigefügt.

Die Übermittlung der Daten im Internet erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

» Zum Wahlscheinantrag

Ihr Ansprechpartner

Jens-Michael Heck

Zimmer 08

Telefon: (06183) 801-25
Fax: (06183) 801-80
E-Mail: jm.heck@neuberg.eu

07.02.2011, Gemeindeverwaltung Neuberg

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Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu