Wahlscheinantrag per Internet auch für die Stichwahl

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

selbstverständlich haben Sie auch für die am 10. April 2011 stattfindende Stichwahl zur Wahl des Landrats im Main-Kinzig-Kreis wieder die Möglichkeit, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen.

Aufgrund der kurzen Fristen ist dies allerdings nur bis zum Mittwoch, den 6. April 2011, 24:00 Uhr. Ab Donnerstag, 7. April 2011 ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen nur noch direkt im Wahlamt möglich.

Um diesen Internetantrag nutzen zu können, benötigen Sie die Kennzeichnung Ihres Wahlbezirks sowie die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Angaben finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung zu den Wahlen am 27. März 2011 bzw. auf der nachträglich ausgestellten Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten im Internet erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus sowie Gemeindewahlleiter Jens-Michael Heck gerne zur Verfügung.

ZUM WAHLSCHEINANTRAG

Wahlamt der Gemeinde Neuberg
Jens-Michael Heck
In den Gräben 15
63543 Neuberg
Telefon: (06183) 801-25
Email: jm.heck@neuberg.eu

01.04.2011, Gemeindeverwaltung Neuberg

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In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu