Wahlscheinantrag im Internet

Diese Möglichkeit am Wahltag ist allerdings an folgende Bedingung gebunden:

  • Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund oder
  • Verlegung der Wohnung ab 04.05.2009 in einen anderen Wahlbezirk a) innerhalb der Gemeinde oder b) außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist oder
  • Berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, eine körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Jens-Michael Heck
Tel.: 06183/80125
jm.heck@neuberg.eu

» Zum Wahlscheinantrag

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

21.04.2009, Sven Kaemper

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Telefon (06183) 801-0, Telefax (06183) 801-80
E-Mail rathaus@neuberg.eu