Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg

Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 1. Juli 2011 folgende Steuern und Gebühren fällig sind:

Grundsteuer A und B: Jahreszahler

Abfallgebühr: Jahreszahler

Hundesteuer: Jahreszahler 

Nach dem 01. Juli 2011  werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.

Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

 

25.06.2011, Gemeindeverwaltung Neuberg

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