Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 1. Juli 2011 folgende Steuern und Gebühren fällig sind:
Grundsteuer A und B: Jahreszahler
Abfallgebühr: Jahreszahler
Hundesteuer: Jahreszahler
Nach dem 01. Juli 2011 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
25.06.2011, Gemeindeverwaltung Neuberg

