Amtliche Bekanntmachung - Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai 2011 folgende Steuern und Gebühren fällig sind:
Grundsteuer A und B: 2. Quartal 2011
Abfallgebühr: 2. Quartal 2011
Gewerbesteuervorauszahlung: 2. Quartal 2011
Nach dem 15. Mai 2011 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
07.05.2011, Gemeindeverwaltung Neuberg

