Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuberg - Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar 2012 folgende Steuern und Gebühren fällig waren: 

Grundsteuer A und B, 1. Quartal 2012

Abfallgebühren, 1. Quartal 2012

Gewerbesteuervorauszahlungen, 1. Quartal 2012

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 29. Februar 2012 an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.

Die am 15. Februar 2012 fällig gewesenen Abgaben werden, nach diesem Termin, im Wege des Verwaltungszwangsverfahren, nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen, und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) werden Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

 

 

16.02.2012, Gemeindeverwaltung Neuberg

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